Digitale Barrierefreiheit: Rechtssicherheit jetzt und in Zukunft

10.04.2025 | News

Digitale Barrierefreiheit – warum sie für alle zählt

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Dokumente so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist es, allen die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen.

Welche Einschränkungen werden berücksichtigt?
Digitale Barrierefreiheit hilft Menschen mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen:

Rechtliche Grundlagen in der Schweiz und EU
Mit dem European Accessibility Act (EAA) müssen bis Juni 2025 sämtliche digitalen Angebote in der EU barrierefrei sein. In der Schweiz ist der eCH-0059 Accessibility Standard verbindlich, der auf den international anerkannten WCAG 2.1 basiert.

Auch Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen sich an diese Regeln halten. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind teilweise ausgenommen, doch für viele Firmen heisst es: Jetzt handeln, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Die vier Prinzipien der WCAG 2.1:

  1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinneskanäle zugänglich sein

  2. Bedienbarkeit: Alle Funktionen sollten ohne Maus nutzbar sein

  3. Verständlichkeit: Navigation und Inhalte müssen klar strukturiert sein

  4. Robustheit: Inhalte sollen mit verschiedensten Endgeräten und Hilfsmitteln funktionieren

Barrierefreiheit bei XCAMPAIGN

In XCAMPAIGN haben wir hierfür bereits eine entsprechende Option integriert. Bitte beachten Sie, dass Sie Alt-Texte eigenständig ausfüllen müssen, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. 

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