10.04.2025 | News
Digitale Barrierefreiheit – warum sie für alle zählt
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Dokumente so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist es, allen die gleichberechtigte Teilhabe an der digitalen Welt zu ermöglichen.
Welche Einschränkungen werden berücksichtigt?
Digitale Barrierefreiheit hilft Menschen mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen:
Sehbehinderungen: durch Screenreader-optimierte Inhalte und Alternativtexte für Bilder
Hörbehinderungen: durch Untertitel und Transkriptionen für Videos und Audios
Motorische Einschränkungen: durch eine vollständige Tastaturbedienbarkeit
Kognitive Einschränkungen: durch einfache Sprache und klare Navigation
Farbenblindheit: durch kontrastreiche Gestaltung und informationsunabhängige Farbgebung
Rechtliche Grundlagen in der Schweiz und EU
Mit dem European Accessibility Act (EAA) müssen bis Juni 2025 sämtliche digitalen Angebote in der EU barrierefrei sein. In der Schweiz ist der eCH-0059 Accessibility Standard verbindlich, der auf den international anerkannten WCAG 2.1 basiert.
Auch Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind, müssen sich an diese Regeln halten. Kleine Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind teilweise ausgenommen, doch für viele Firmen heisst es: Jetzt handeln, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Die vier Prinzipien der WCAG 2.1:
Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Sinneskanäle zugänglich sein
Bedienbarkeit: Alle Funktionen sollten ohne Maus nutzbar sein
Verständlichkeit: Navigation und Inhalte müssen klar strukturiert sein
Robustheit: Inhalte sollen mit verschiedensten Endgeräten und Hilfsmitteln funktionieren
Barrierefreiheit bei XCAMPAIGN
In XCAMPAIGN haben wir hierfür bereits eine entsprechende Option integriert. Bitte beachten Sie, dass Sie Alt-Texte eigenständig ausfüllen müssen, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.